FAKTEN PRÜFEN · QUELLEN OFFENLEGEN · KONTEXT EINORDNENSo arbeiten wir
METHODIK · QUELLEN · KORREKTUREN

Methodik & Transparenz

BelegLage bewertet nicht nach Absender, Partei oder Popularität einer Aussage. Entscheidend ist, welche überprüfbaren Belege für oder gegen eine konkrete Tatsachenbehauptung vorliegen.

1. Grundprinzip

Behörden, Parteien, Verbände, Medien und Wissenschaftler sind Quellen oder Akteure – keine automatische Wahrheitsinstanz. Eine Primärquelle kann besonders stark belegen, dass etwas gesagt, beschlossen oder gemessen wurde. Ob die daraus gezogene Schlussfolgerung richtig ist, kann zusätzliche unabhängige Belege erfordern.

2. Welche Aussagen werden geprüft?

Geprüft werden konkrete Tatsachenbehauptungen, Zahlen, Zitate, kausale Aussagen und öffentlich verbreitete Behauptungen mit gesellschaftlicher Relevanz. Reine Meinungen, Geschmacksurteile und Zukunftsprognosen werden nicht als „wahr“ oder „falsch“ etikettiert.

3. Quellenhierarchie

  1. Original- und Primärquellen: Gesetze, Drucksachen, Urteile, Datensätze, Studien, Reden, Videos, Protokolle.
  2. Fach- und Behördenquellen: zuständige Statistik-, Forschungs- oder Fachinstitutionen.
  3. Unabhängige Sekundärquellen: Nachrichtenagenturen, Medien, Fachpublikationen.
  4. Faktenchecks und Archive: dienen als zusätzliche Recherche- und Vergleichsebene.
  5. Social Media: kann den Ursprung einer Aussage belegen, nicht automatisch deren Richtigkeit.

4. Unabhängigkeit der Belege

Zehn Artikel sind nicht zehn unabhängige Belege, wenn alle dieselbe Agenturmeldung oder dasselbe Dokument wiedergeben. BelegLage versucht deshalb, gemeinsame Ursprungsquellen zu erkennen und nicht künstlich als Mehrfachbestätigung zu zählen.

5. Bewertungsstufen

BelegtDie zentrale Tatsachenbehauptung wird durch belastbare Quellen gestützt.
Überwiegend belegtDer Kern stimmt, einzelne Teile benötigen Einschränkung oder Kontext.
UnbelegtEin ausreichender Nachweis fehlt. Das ist nicht automatisch das Gegenteil von „belegt“.
IrreführendEinzelne Fakten können stimmen, werden aber so verkürzt oder kombiniert, dass ein falscher Eindruck entsteht.
FalschBelastbare Belege widersprechen der überprüften Tatsachenbehauptung.
UmstrittenBelastbare Quellen oder Definitionen führen zu unterschiedlichen, nicht abschließend auflösbaren Ergebnissen.
Nicht überprüfbarDie Aussage ist zu unbestimmt, subjektiv oder mangels zugänglicher Daten nicht belastbar prüfbar.

6. Recherche und redaktionelle Prüfung

Quellen werden gesammelt, auf ihren Ursprung geprüft, gegeneinander abgeglichen und in einer nachvollziehbaren Belegkette dokumentiert. Schwerwiegende personenbezogene Vorwürfe, niedrige Sicherheit und widersprüchliche Quellenlagen werden besonders zurückhaltend behandelt.

7. Korrekturen

Faktenchecks sind eine dokumentierte Momentaufnahme der verfügbaren Beleglage. Werden belastbare neue Quellen veröffentlicht oder Datensätze korrigiert, kann ein Check aktualisiert werden. Wesentliche Änderungen sollen mit Datum und Begründung nachvollziehbar bleiben.

8. Interessenkonflikte und politische Neutralität

Die Prüfung soll unabhängig von Parteizugehörigkeit oder politischem Nutzen erfolgen. Aussagen verschiedener politischer Lager werden nach denselben methodischen Kriterien behandelt. Quellen mit Eigeninteresse werden nicht ausgeschlossen, aber als solche eingeordnet.

9. Was BelegLage nicht verspricht

BelegLage kann Fehler nicht vollständig ausschließen. Quellen können unvollständig sein, Daten nachträglich korrigiert werden und komplexe Sachverhalte können mehrere legitime Definitionen zulassen. Deshalb ist die Belegkette wichtiger als ein isoliertes Label.