FAKTEN PRÜFEN · QUELLEN OFFENLEGEN · KONTEXT EINORDNENSo arbeiten wir
KUNDEN-Faktencheck

Leistungsbedingungen

1. Gegenstand

BelegLage bietet die Recherche und Einordnung einer vom Kunden eingereichten, hinreichend konkreten Tatsachenbehauptung an. Geschuldet ist eine sorgfältige Prüfung der verfügbaren Beleglage, nicht ein bestimmtes gewünschtes Ergebnis.

2. Preis

Der Preis beträgt derzeit 4,95 € brutto je einzelner Behauptung, sofern auf der Bestellseite kein anderer Preis ausgewiesen ist. Maßgeblich ist der unmittelbar vor der Zahlung angezeigte Preis.

3. Zahlung

Die Zahlung erfolgt über PayPal Checkout. Die dort konkret verfügbaren Zahlungsarten richten sich nach PayPal, Händlerkonto, Käufer und Land.

4. Mitwirkung

Der Kunde soll die Behauptung möglichst vollständig und eindeutig formulieren und vorhandene Ausgangsquellen angeben. Bei unklaren, mehrteiligen oder nicht überprüfbaren Einsendungen kann BelegLage Rückfragen stellen oder die Bearbeitung ablehnen und eine gegebenenfalls bereits erfolgte Zahlung erstatten.

5. Grenzen

BelegLage verkauft keine bestimmte Bewertung. Die Leistung ist keine Rechts-, Steuer-, Medizin-, Anlage- oder sonstige individuelle Fachberatung. Rechtswidrige Inhalte, reine Meinungen, private Nachforschungen über nichtöffentliche Personen oder Anfragen, die Rechte Dritter verletzen, können abgelehnt werden.

6. Ergebnis

Die Einordnung stützt sich auf die zum Prüfzeitpunkt auffindbare Beleglage. Neue oder korrigierte Quellen können eine spätere Aktualisierung erforderlich machen.

7. Individuelle Dienstleistung und Verbraucherrechte

Der Kunden-Faktencheck wird anhand der vom Kunden vorgegebenen konkreten Prüffrage individuell recherchiert und erstellt. Allein diese Individualisierung führt bei einer Dienstleistung jedoch nicht automatisch zum Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts. Die Ausnahme für individuell angefertigte Waren ist nicht pauschal auf Dienstleistungen übertragbar.

Damit BelegLage unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung mit der Recherche beginnen darf, muss der Verbraucher vor der Zahlung ausdrücklich verlangen und zustimmen, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Zusätzlich bestätigt er seine Kenntnis davon, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt.

Wird der Vertrag nach einem ausdrücklich verlangten vorzeitigen Leistungsbeginn wirksam widerrufen, kann für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Dienstleistung Wertersatz nach den gesetzlichen Voraussetzungen geschuldet sein. Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.

Vertrag widerrufen