Einordnung: Anwendung von Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ
BelegLage ordnet die verbreitete Meldung anhand der aktuell auffindbaren Quellen ein.

Anwendung von Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ
Was ist belegt?
- Deutscher Bundestag – Kurzmeldungen hib: Anwendung von Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ
- Deutscher Bundestag – Drucksachen: 21/8211: Kleine Anfrage Statistik zur Anwendung von Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung ("Staatstrojanern") (PDF)
Was muss man dazu wissen?
- Zudem habe der Generalbundesanwalt im Jahr 2024 in zwei Fällen Einsätze der Online-Durchsuchung durchgeführt.Wissen wollen die Abgeordneten, welche Art von Geräten und welche Betriebssysteme jeweils Ziel der Maßnahmen waren und welche Daten erfasst wurden.
- „Demnach hat der Generalbundesanwalt im Jahr 2024 acht Einsätze der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) nach richterlichem Beschluss durchgeführt“, heißt es in der Vorlage weiter.
Was spricht dagegen / bleibt offen?
- In den ausgewerteten Quellen ist derzeit kein konkreter Gegenbeleg dokumentiert; das ist keine zusätzliche Bestätigung.
Bewertung
- Die Meldung enthält einen überprüfbaren Tatsachenkern; die Einordnung muss anhand der konkret einschlägigen Quellen erfolgen.
Quellen & Belegkette
| # | Quelle | Typ | Bewertung | Details |
|---|---|---|---|---|
| 01 | Anwendung von Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜDeutscher Bundestag – Kurzmeldungen hib | Primärquelle Original |
Bestätigt | Die Quelle greift den konkreten Tatsachenkern direkt auf und bestätigt eine zentrale Aussage des Prüfgegenstands. |
| 02 | 21/8211: Kleine Anfrage Statistik zur Anwendung von Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung ("Staatstrojanern") (PDF)Deutscher Bundestag – Drucksachen | Primärquelle Original |
Bestätigt | Die Quelle greift den konkreten Tatsachenkern direkt auf und bestätigt eine zentrale Aussage des Prüfgegenstands. |
Diese Einordnung bildet den dokumentierten Quellenstand zum angegebenen Datum ab. Öffentliche Quellen können später geändert, ergänzt oder korrigiert werden; neue belastbare Belege können daher zu einer Neubewertung führen. BelegLage übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Vollständigkeit externer Quellen und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Kommentare
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