Einordnung: 21/8980: Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/7404, 21/8979 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlic
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21/8980: Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/7404, 21/8979 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (PDF)
Was ist belegt?
- Deutscher Bundestag – Drucksachen: 21/8980: Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/7404, 21/8979 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlic
- Deutscher Bundestag – Drucksachen: 21/8951: Entschließungsantrag zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 20/14480, 21/8396 - 16.
- Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (PDF)
- Deutscher Bundestag – Kurzmeldungen hib: AfD-Fraktion lehnt Anstieg des EU-Haushalts ab
Was muss man dazu wissen?
- Zum konkreten Vorgang „21/8980: Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/7404, 21/8979 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (PDF)“ konzentrieren sich Deutscher Bundestag – Drucksachen, Deutscher Bundestag – Kurzmeldungen hib auf
Was spricht dagegen / bleibt offen?
- In den ausgewerteten Quellen ist derzeit kein konkreter Gegenbeleg dokumentiert; das ist keine zusätzliche Bestätigung.
Bewertung
- Die Meldung enthält einen überprüfbaren Tatsachenkern; die Einordnung muss anhand der konkret einschlägigen Quellen erfolgen.
Quellen & Belegkette
Diese Einordnung bildet den dokumentierten Quellenstand zum angegebenen Datum ab. Öffentliche Quellen können später geändert, ergänzt oder korrigiert werden; neue belastbare Belege können daher zu einer Neubewertung führen. BelegLage übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Vollständigkeit externer Quellen und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
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