Einordnung: 21/8951: Entschließungsantrag zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 20/14480, 21/8396 - 16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (PDF)
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21/8951: Entschließungsantrag zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 20/14480, 21/8396 - 16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (PDF)
Was ist belegt?
- Deutscher Bundestag – Drucksachen: 21/8951: Entschließungsantrag zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 20/14480, 21/8396 - 16.
- Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (PDF)
- Deutscher Bundestag – Drucksachen: 21/8971: Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/7560, 21/8947 - Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutze
- Deutscher Bundestag – Kurzmeldungen hib: Bundesrat kritisiert Windenergie-auf-See-Gesetz
- Deutscher Bundestag – Kurzmeldungen hib: Bundesrat hat keine Einwände gegen Steuerabkommen
Was muss man dazu wissen?
- Das geht aus seiner Stellungnahme und der Gegenäußerung der Bundesregierung hervor, die als Unterrichtung (21/8825(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegen.Die Länderkammer fordert Kontinuität und Planungssicherheit beim Ausbau der Windkraft auf See.
- Zu der entsprechenden Stellungnahme des Bundesrates hat die Bundesregierung eine Unterrichtung (21/8686(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt.
- Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist der sogenannte Contract for Difference (CfD) nicht als Standard vorgesehen, sondern soll erst gelten, wenn eine erste Runde Ausschreibungen ohne staatliche Absicherung erfolglos war.
Was spricht dagegen / bleibt offen?
- In den ausgewerteten Quellen ist derzeit kein konkreter Gegenbeleg dokumentiert; das ist keine zusätzliche Bestätigung.
Bewertung
- Die Meldung enthält einen überprüfbaren Tatsachenkern; die Einordnung muss anhand der konkret einschlägigen Quellen erfolgen.
Quellen & Belegkette
Diese Einordnung bildet den dokumentierten Quellenstand zum angegebenen Datum ab. Öffentliche Quellen können später geändert, ergänzt oder korrigiert werden; neue belastbare Belege können daher zu einer Neubewertung führen. BelegLage übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Vollständigkeit externer Quellen und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
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