Einordnung: 21/8947: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/7560 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenann
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21/8947: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/7560 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (PDF)
Was ist belegt?
- Deutscher Bundestag – Drucksachen: 21/8947: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/7560 - Entwurf eines ...
- Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenann
- Deutscher Bundestag – Kurzmeldungen hib: Härtere Strafen beim Einsatz von K.o.-Tropfen beschlossen
- Deutscher Bundestag – Drucksachen: 21/8946: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/8237, 21/8824 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (FAG-Änderungsgesetz 2026) (PDF)
- Deutscher Bundestag – Kurzmeldungen hib: Strengere Regeln für Abfallexporte in Drittstaaten
Was muss man dazu wissen?
- Die Bundesregierung hat nun ihren Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften (21/8866(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, um die entsprechenden Durchführungsbestimmungen anzupassen.
- Ausdrücklich führt die Bundesregierung in der Begründung aus, dass der Tatbestand damit auch K.-o.-Tropfen erfasse
- Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf sollen unter anderem die Bestimmungen für die elektronische Übermittlung und den Austausch von Informationen im novellierten Abfallverbringungsgesetz ergänzt und die Bußgeldvorschriften überarbeitet werden.
- Ein Vertreter der Linken sprach von einer sachgerechten Lösung, mahnte aber eine Stärkung der Präventionsarbeit an.
Was spricht dagegen / bleibt offen?
- In den ausgewerteten Quellen ist derzeit kein konkreter Gegenbeleg dokumentiert; das ist keine zusätzliche Bestätigung.
Bewertung
- Die Meldung enthält einen überprüfbaren Tatsachenkern; die Einordnung muss anhand der konkret einschlägigen Quellen erfolgen.
Quellen & Belegkette
Diese Einordnung bildet den dokumentierten Quellenstand zum angegebenen Datum ab. Öffentliche Quellen können später geändert, ergänzt oder korrigiert werden; neue belastbare Belege können daher zu einer Neubewertung führen. BelegLage übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Vollständigkeit externer Quellen und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
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