Einordnung: 21/8946: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/8237, 21/8824 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (FAG-Änderungsgesetz 2026) (PDF)
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21/8946: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/8237, 21/8824 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (FAG-Änderungsgesetz 2026) (PDF)
Was ist belegt?
- Deutscher Bundestag – Drucksachen: 21/8946: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/8237, 21/8824 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (FAG-Änderungsgesetz 2026) (PDF)
- Deutscher Bundestag – Drucksachen: 21/8947: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/7560 - Entwurf eines ...
- Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenann
- Deutscher Bundestag – Kurzmeldungen hib: Härtere Strafen beim Einsatz von K.o.-Tropfen beschlossen
- Deutscher Bundestag – Kurzmeldungen hib: Strengere Regeln für Abfallexporte in Drittstaaten
Was muss man dazu wissen?
- Die Bundesregierung hat nun ihren Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften (21/8866(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, um die entsprechenden Durchführungsbestimmungen anzupassen.
- Mai 2026 mit Ausnahme von einzelnen Bestimmungen EU-weit gilt.
- November 2026, geplant.In der Aussprache begrüßten alle Fraktionsvertreter die Neuregelung.
- Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf sollen unter anderem die Bestimmungen für die elektronische Übermittlung und den Austausch von Informationen im novellierten Abfallverbringungsgesetz ergänzt und die Bußgeldvorschriften überarbeitet werden.
Was spricht dagegen / bleibt offen?
- In den ausgewerteten Quellen ist derzeit kein konkreter Gegenbeleg dokumentiert; das ist keine zusätzliche Bestätigung.
Bewertung
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Quellen & Belegkette
Diese Einordnung bildet den dokumentierten Quellenstand zum angegebenen Datum ab. Öffentliche Quellen können später geändert, ergänzt oder korrigiert werden; neue belastbare Belege können daher zu einer Neubewertung führen. BelegLage übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Vollständigkeit externer Quellen und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
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