Einordnung: 21/8417: Entschließungsantrag zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 21/8400 - Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland 2026 In Bewegung bleiben (PDF)
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21/8417: Entschließungsantrag zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 21/8400 - Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland 2026 In Bewegung bleiben (PDF)
Was ist belegt?
- Deutscher Bundestag – Drucksachen: 21/8417: Entschließungsantrag zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 21/8400 - Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland 2026 In Bewegung bleiben (PDF)
- Deutscher Bundestag – Drucksachen: 21/8302: Unterrichtung Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (12.
- GWB-Novelle) - Drucksache 21/7865 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerun
- Deutscher Bundestag – Kurzmeldungen hib: Bundesrat fordert Änderungen am Kartellrecht
- Deutscher Bundestag – Kurzmeldungen hib: Bericht zum ERP-Sondervermögen 2025
Was muss man dazu wissen?
- „Die Nachfrage nach ERP-Programmen war im Jahr 2025 trotz eingetrübter Konjunktur hoch“, heißt es in dem Bericht.
- In einer Stellungnahme, die als Unterrichtung (21/8302(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung vorliegt, bittet die Länderkammer unter anderem darum, die Meldepflicht an die Markttransparenzstelle für Benzin und Diesel auszudehnen.
- „Dies entspricht rund 67 Prozent des gesamten ERP-Neugeschäfts 2025“, schreibt die Bundesregierung.
Was spricht dagegen / bleibt offen?
- In den ausgewerteten Quellen ist derzeit kein konkreter Gegenbeleg dokumentiert; das ist keine zusätzliche Bestätigung.
Bewertung
- Die Meldung enthält einen überprüfbaren Tatsachenkern; die Einordnung muss anhand der konkret einschlägigen Quellen erfolgen.
Quellen & Belegkette
Diese Einordnung bildet den dokumentierten Quellenstand zum angegebenen Datum ab. Öffentliche Quellen können später geändert, ergänzt oder korrigiert werden; neue belastbare Belege können daher zu einer Neubewertung führen. BelegLage übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Vollständigkeit externer Quellen und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
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