Einordnung: 21/8159: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – 21/5869 – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (PD
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21/8159: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – 21/5869 – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (PDF)
Was ist belegt?
- Deutscher Bundestag – Drucksachen: 21/8159: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – 21/5869 – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (PD
- Deutscher Bundestag – Drucksachen: 21/8158: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – 21/6215 – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts (PDF)
- Deutscher Bundestag – Kurzmeldungen hib: Gesetzentwurf zu EU-Vorgaben im Designrecht beschlossen
- Deutscher Bundestag – Kurzmeldungen hib: Anzeigepflicht bei Unternehmensbeteiligung von Ministern
Was muss man dazu wissen?
- Sie betrifft die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“.
- September 2026, vorgesehen.Mit dem Gesetzentwurf sollen Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/2823 „über den rechtlichen Schutz von Designs“ eins zu eins umgesetzt und das deutsche Designrecht modernisiert werden.
Was spricht dagegen / bleibt offen?
- In den ausgewerteten Quellen ist derzeit kein konkreter Gegenbeleg dokumentiert; das ist keine zusätzliche Bestätigung.
Bewertung
- Die Meldung enthält einen überprüfbaren Tatsachenkern; die Einordnung muss anhand der konkret einschlägigen Quellen erfolgen.
Quellen & Belegkette
Diese Einordnung bildet den dokumentierten Quellenstand zum angegebenen Datum ab. Öffentliche Quellen können später geändert, ergänzt oder korrigiert werden; neue belastbare Belege können daher zu einer Neubewertung führen. BelegLage übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Vollständigkeit externer Quellen und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Kommentare
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