Einordnung: 21/7735: Unterrichtung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts - Drucksache 21/6588 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (PDF)
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21/7735: Unterrichtung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts - Drucksache 21/6588 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (PDF)
Was ist belegt?
- Deutscher Bundestag – Drucksachen: 21/7735: Unterrichtung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts - Drucksache 21/6588 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (PDF)
- Deutscher Bundestag – Drucksachen: 21/7650: Unterrichtung Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) - Drucksache 21/7300 - Anlage gemäß § 28 Absatz 3 der Bundeshaushal
- Deutscher Bundestag – Kurzmeldungen hib: Linienbedarfsverkehr laut Evaluation erfolgreich integriert
- Deutscher Bundestag – Pressemitteilungen: Wochenzeitung „Das Parlament“: CDU-Digitalpolitiker betont Notwendigkeit von mehr digitaler Souveränität Deutschlands und Europas
Was muss man dazu wissen?
- Eingeführt wurden die beiden Verkehrsformen mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts, das am 1.
- Das Bericht liegt als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/7630(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.
Was spricht dagegen / bleibt offen?
- In den ausgewerteten Quellen ist derzeit kein konkreter Gegenbeleg dokumentiert; das ist keine zusätzliche Bestätigung.
Bewertung
- Die Meldung enthält einen überprüfbaren Tatsachenkern; die Einordnung muss anhand der konkret einschlägigen Quellen erfolgen.
Quellen & Belegkette
Diese Einordnung bildet den dokumentierten Quellenstand zum angegebenen Datum ab. Öffentliche Quellen können später geändert, ergänzt oder korrigiert werden; neue belastbare Belege können daher zu einer Neubewertung führen. BelegLage übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Vollständigkeit externer Quellen und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Kommentare
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